Im Jahr 2018 ist der Verpackungsverbrauch weiter gestiegen – 2019 trat das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Es soll helfen, dass mehr Verpackungen eingesammelt und recycelt werden und dass wertvolle Ressourcen gar nicht erst zu Verpackungen verarbeitet werden. Ob es wirkt, muss sich noch zeigen: Die Zahlen für 2019 können laut Umweltbundesamt voraussichtlich im September 2021 veröffentlicht werden.
HÖHERE RECYCLING- UND WIEDERVERWENDUNGSQUOTEN
Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass deutlich mehr recycelt oder wiederverwendet wird: Bei Glas stieg die Quote von 75 auf aktuell 80 Prozent; ab 2022 klettert sie auf 90 Prozent. Bei Papier und Karton steigt der Anteil von 70 auf 90 Prozent, ebenso bei Eisenmetallen. In diesem Jahr sollen 75 Prozent der Getränkekartonverpackungen recycelt werden statt nur 60 Prozent, 2022 sollen es 80 Prozent sein.
Am anspruchsvollsten sind die Ziele für Kunststoffe: Die Recyclingquote stieg von 36 Prozent auf aktuell 58,5 Prozent und steigt dann weiter auf 63 Prozent. Die Quoten gelten für Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind.
HÖHERE MEHRWEGQUOTE
Im Gesetz ist das Ziel verankert, dass 70 Prozent aller Getränke in Mehrwegverpackungen verkauft werden – davon ist Deutschland weit entfernt. Supermärkte müssen daher am Getränkeregal angeben, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt, damit die Verbraucher dies leichter erkennen können. Die Pfandpflicht gilt seit 2019 auch für Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure sowie für Getränke mit einem Anteil an Milcherzeugnissen von über 50 Prozent. Sanktionen sind nicht vorgesehen.
Eine Zwangsabgabe lehnt das Bundesumweltministerium ab: Sie müsste, um eine Lenkungswirkung zu erzielen, den Grundpreis des Getränks um das Doppelte bis Dreifache übersteigen – das ließe sich mit dem Verfassungs-Grundsatz der Verhältnismäßigkeit „nur schwer vereinbaren“.
SACK ODER TONNE
Die Kommunen dürfen vorschreiben, ob der Verpackungsmüll in Säcken oder Tonnen gesammelt wird. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) ist klar für die Tonne: Säcke können reißen, der Abfall verteilt sich dann auf der Straße. Zudem sei die Produktion der Säcke mit einem hohen Ressourcenverbrauch verbunden.
WERTSTOFFTONNEN
In zahlreichen Kommunen können die Verbraucher schon jetzt auch Wertstoffe aus Plastik und Metall in den Verpackungsmüll werfen – etwa Kleiderbügel oder die alte Bratpfanne. Diese sinnvolle Regelung sollte eigentlich bundesweit kommen, scheiterte aber. Jede Kommune entscheidet also weiterhin, ob sie die Wertstoffsammlung einführt oder nicht.
VERPACKUNGSREGISTER
Wer gefüllte Verpackungen in Umlauf bringt, ist nach dem Gesetz dafür verantwortlich, für Rücknahme und Verwertung zu sorgen, auch Online-Händler. Sie alle müssen sich beim Verpackungsregister Lucid registrieren lassen. Das soll das Trittbrettfahrer-Problem lösen: Zu viele Verpackungshersteller zahlten – über Lizenzen für den Grünen Punkt – überhaupt nicht für die Verpackungsentsorgung und das -recycling oder zu wenig.
VERMEIDUNG
Das Gesetz soll dazu führen, dass Hersteller unnötige Verpackungen vermeiden oder stattdessen wiederverwendbare Verpackungen einsetzen. Einwegverpackungen sollen auch besser zu recyceln sein – dafür sollen höhere Lizenzentgelte für schlecht recycelbare Verpackungen sorgen. Verpackungen sollen zudem Stoffe enthalten, die beim Recyceln entstanden sind (Recyclate) – verpflichtend ist das aber nicht.