Wer ohne Notwendigkeit in ein Corona-Risikogebiet reist und nach der Rückkehr in Quarantäne muss, soll dafür künftig keinen Verdienstausfall mehr bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat. Bislang steht jedem, der wegen einer angeordneten Quarantäne nicht zur Arbeit kann, eine Entschädigung zu. Nach Aufenthalt in Risikogebieten kann eine digitale Einreiseanmeldung verordnet werden, um besser nachvollziehen zu können, ob die Quarantäne eingehalten wird.
Mit der Vorlage wird zudem die im Bevölkerungsschutzgesetz im März geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern fortgeführt. Wird ein Kind unter Quarantäne gestellt wird, haben die betreuenden Eltern Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.
Anspruch auf Corona-Schutzimpfungen und Testungen sollen dem Entwurf zufolge nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht. Um mehr Tests machen zu können, sollen künftig bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore in Anspruch genommen werden können.
„Wir müssen in der Corona-Pandemie schnell reagieren können“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit Blick auf das dynamische Ausbruchsgeschehen. „Wir bereiten mögliche Covid-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und machen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten.“ Oberstes Ziel bleibe es, Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.
Das ursprüngliche Vorhaben, mit dem neuen Gesetz Spahn dauerhaft Sonderrechte in der Pandemie zu verschaffen, wurde nach Angaben aus der SPD mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss fallen gelassen.