Auch Menschen ohne Krankenversicherung sollen Anspruch auf Corona-Impfung haben

Symbolbild: Impfung
Symbolbild: Impfung

Wenn voraussichtlich im kommenden Jahr Impfstoffe gegen das Coronavirus zur Verfügung stehen, sollen diese auch Menschen ohne Krankenversicherung bekommen können. Dies sieht ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch gebilligt hat. In dem Entwurf ist auch vorgesehen, dass Urlaubs-Heimkehrer aus Risikogebieten anders als bisher keinen Verdienstausfall erhalten sollen, wenn sie nach der Rückkehr in Quarantäne müssen.  

Anspruch auf Corona-Schutzimpfungen ebenso wie Testungen sollen dem Entwurf zufolge nicht nur Versicherte, sondern auch Nichtversicherte haben können, wenn eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit dies vorsieht. Um mehr Tests machen zu können, sollen künftig bei Bedarf auch Kapazitäten der veterinärmedizinischen Labore in Anspruch genommen werden können.

Wer ohne Notwendigkeit in ein Corona-Risikogebiet reist und nach der Rückkehr in Quarantäne muss, soll dafür künftig keinen Verdienstausfall mehr bekommen. Bislang steht jedem, der wegen einer angeordneten Quarantäne nicht zur Arbeit kann, eine Entschädigung zu. Nach Aufenthalt in Risikogebieten kann eine digitale Einreiseanmeldung verordnet werden, um besser nachvollziehen zu können, ob die Quarantäne eingehalten wird.

Mit der Vorlage wird zudem die im Bevölkerungsschutzgesetz im März geschaffene Entschädigungsregelung für Eltern fortgeführt. Wird ein Kind unter Quarantäne gestellt, haben die betreuenden Eltern Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. 

„Wir müssen in der Corona-Pandemie schnell reagieren können“, erklärte Spahn mit Blick auf das dynamische Ausbruchsgeschehen. „Wir bereiten mögliche Covid-19-Impfungen vor, erweitern Laborkapazitäten und machen einheitliche Vorgaben für die Rückkehr aus Risikogebieten.“ Oberstes Ziel bleibe es, Infektionsketten zu durchbrechen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.

Das ursprüngliche Vorhaben, mit dem neuen Gesetz Spahn dauerhaft Sonderrechte in der Pandemie zu verschaffen, wurde mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss fallen gelassen. Es sei auf Initiative der SPD herausgenommen worden, sagte ihr Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider in Berlin. Damit behält der Bundestag das Recht, Verordnungen abzuändern oder rückgängig zu machen, wie ein Sprecher Spahns sagte. Ebenso bestehen blieben generell die Mitspracherechte von Bundestag und Bundesrat.

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