Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller hat nach dem Bund-Länder-Beschluss über einen teilweisen Corona-Lockdown im November vor einer Benachteiligung von Verbrauchern gewarnt. „Wenn touristische und Freizeitaktivitäten nicht mehr wahrgenommen werden können, dürfen Verbraucher nicht auf ihren bereits bezahlten Kosten sitzen bleiben“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vom Donnerstag.
„Dass Unternehmen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzverlustes ersetzt bekommen sollen, muss auch bedeuten, dass es keine erneuten Zwangsgutscheine, sondern Erstattungen von Vorauszahlungen geben muss“, sagte Müller weiter. Die Deutsche Bahn und die Fluglinien müssten den Reisenden im November eine kostenlose Umbuchung ermöglichen.
Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte der Verbraucherschützer, die Regelung zu Zwangsgutscheinen im Veranstaltungsbereich müsse zum Jahresende auslaufen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen selbst und entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten entscheiden können, welche Anbieter sie unterstützen wollen“, sagte Müller den RND-Zeitungen vom Donnerstag.
„Wir brauchen zudem eine Lösung für alle, die Gutscheine von inzwischen oder künftig insolventen Veranstaltern erworben haben.“ Diese Verbraucher dürften nicht leer ausgehen. Schließlich hätten sie darauf vertraut, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt besuchen zu können oder ab 2022 ihr Geld wieder zu bekommen, sagte Müller.