Stasiakten sollen ins Bundesarchiv überführt werden

Symbolbild: Akten - Bild: rohane via Twenty20
Symbolbild: Akten - Bild: rohane via Twenty20

Die Akten der früheren DDR-Staatssicherheit sollen ins Bundesarchiv übergehen, aber weiter für interessierte Bürger offen stehen. Der Bundestag beriet am Freitag erstmals einen Gesetzentwurf, das die Auflösung der bisherigen Stasiakten-Behörde vorsieht. Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass die Stasi-Unterlagen dauerhaft im Verantwortungsbereich des Bundesarchivs gesichert und ausgewertet werden. 

Durch eine Änderung des Bundesarchivgesetzes soll sichergestellt werden, dass das bisherige Recht auf Akteneinsicht für Bürger, Medien und Wissenschaft gemäß der Regelungen im Stasi-Unterlagengesetz weiter gewährleistet ist.

Der Bundestag hatte im vergangenen Jahr ein Konzept beschlossen, das die Überführung der Stasiakten ins Bundesarchiv im Sommer 2021 vorsieht. Dann endet auch die zweite Amtszeit des Stasiakten-Beauftragten Roland Jahn. 

Beim Bundestag soll dem Gesetzentwurf zufolge das Amt des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur angesiedelt werden – und zwar nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten. Er soll die Funktion eines  parlamentarischen Hilfsorgans erhalten. Zentrale Aufgabe der Ombudsperson soll es sein, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Politik und Öffentlichkeit einzutreten und zur Würdigung der Opfer beizutragen.

Der Beauftragte soll dabei mit den Opferverbände und Vereinigungen von Opfergruppen sowie den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur kooperieren. Dem Bundestag soll er einen jährlichen Bericht zur aktuellen Situation der Opfer vorlegen. Er soll auf fünf Jahre durch die Mitglieder des Bundestages gewählt werden.

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