Maskenpflicht im nahezu kompletten Düsseldorfer Stadtgebiet in Kraft getreten

Symbolbild: Maskenpflicht im Freien
Symbolbild: Maskenpflicht im Freien

Im nahezu kompletten Stadtgebiet von Düsseldorf gilt seit Mittwoch eine Maskenpflicht für Fußgänger. Ausnahmen gelten nur für nicht bebaute Gegenden wie Wälder, Parks und Grünanlagen, wie die Stadt mitteilte. Die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt reagiert damit auf die drastisch gestiegenen Corona-Infektionszahlen: Die sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz lag zuletzt bei bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

In der nun in Kraft getretenen Verfügung wird das Tragen einer Alltagsmaske auf öffentlichen Straßen und Wegen in bebauten Düsseldorfer Ortsteilen vorgeschrieben, „solange nicht aufgrund von Tageszeit, räumlicher Situation und Passantenfrequenz objektiv ausgeschlossen ist, dass es zu Begegnungen mit anderen Personen kommen kann, bei denen ein Abstand von fünf Metern unterschritten wird“. Die Maskenpflicht gilt nicht für Rad- und Autofahrer.

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