US-Verfassungsrichter signalisieren wenig Neigung zu Streichung von „Obamacare“

Symbolbild: US-Justiz
Symbolbild: US-Justiz

Die Richter des Obersten US-Gerichtshofs haben sich bei einer Anhörung wenig geneigt gezeigt, die Gesundheitsreform des früheren Präsidenten Barack Obama zu kippen. Auch konservative Verfassungsrichter äußerten am Dienstag Zweifel, dass die als „Obamacare“ bekannte Reform wegen eines strittigen Elements komplett gestrichen werden müsse. Das verlangt die Regierung von Präsident Donald Trump. Eine Entscheidung wird der Supreme Court erst im kommenden Jahr treffen.

Trump versucht seit Jahren, die Gesundheitsreform seines demokratischen Vorgängers zum Einsturz zu bringen, die mehr als 20 Millionen Bürgern Zugang zu einer Krankenversicherung ermöglichte. Die Chancen des Präsidenten schienen zu wachsen: Trump hat in seiner Amtszeit drei neue Verfassungsrichter ernannt, zuletzt die erzkonservative Juristin Amy Coney Barrett. Das konservative Lager hat damit eine klare Mehrheit von sechs zu drei Richtern am Obersten Gerichtshof.

Bei der Anhörung am Dienstag ging es um die Frage, ob die 2010 beschlossene Gesundheitsreform komplett ungültig ist, weil ein zentrales Element de facto rückgängig gemacht wurde. Konkret ging es um die als „individual mandate“ bekannte Versicherungspflicht: Die Reform hatte die meisten US-Bürger unter Androhung einer Strafzahlung dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dieses Element war besonders umstritten – und stand 2012 im Zentrum eines ersten Urteils des Supreme Court zu Obamacare.

Der Gerichtshof urteilte damals mit einer knappen Mehrheit, die Gesundheitsreform sei verfassungskonform, weil die Strafzahlung als Steuer verstanden werden könne. Der Kongress, der Steuern erheben darf, habe deswegen nicht seine Befugnisse überschritten.

Trumps Republikaner strichen aber 2017 die Strafzahlung, die bei Nicht-Abschluss einer Versicherung drohte. Mehrere republikanisch regierte Bundesstaaten argumentierten in der Folge, mit dem Auslaufen der Strafzahlung sei die Versicherungspflicht insgesamt verfassungswidrig – und damit die gesamte Reform hinfällig.

Ende 2018 schloss sich ein konservativer Bundesrichter im Bundesstaat Texas dieser Auffassung an. Die Versicherungspflicht sei ein so wichtiger „Pfeiler“ der Reform gewesen, dass Obamacare ohne sie keinen Bestand mehr haben könne.

Der Oberste US-Verfassungsrichter John Roberts schien diese Auffassung aber nicht zu teilen, als sich der Supreme Court jetzt genau eine Woche nach der Präsidentschaftswahl mit dem Thema befasste. Es sei nur schwer zu argumentieren, dass der Kongress 2017 die gesamte Gesundheitsreform habe abschaffen wollen. Das Parlament habe damals schließlich lediglich die Strafzahlung auf null abgesenkt und nicht einmal versucht, den Rest von Obamacare zu streichen. Das sei jetzt nicht der „Job“ des Gerichtshofs.

Auch der von Trump ernannte konservative Verfassungsrichter Brett Kavanaugh äußerte sich in diese Richtung: Sollte die Versicherungspflicht verfassungswidrig sein, wäre die „angemessene Lösung“, sie aus dem Gesetzespaket zu streichen. Selbst der erzkonservative Verfassungsrichter Samuel Alito sagte, die Versicherungspflicht sei längst kein zentrales Element von Obamacare mehr. „Dieser Teil wurde herausgenommen, und das Flugzeug ist nicht abgestürzt.“

Die neue Verfassungsrichterin Barrett, die in der Vergangenheit die Supreme-Court-Entscheidung des Jahres 2012 kritisiert hatte, konzentrierte ihre Nachfragen auf das Thema, ob die Kläger überhaupt klageberechtigt sind. In dem Verfahren stehen sich von der Trump-Regierung unterstützte, republikanisch regierte Bundesstaaten und demokratische Bundesstaaten gegenüber.

Sollte der Gerichtshof Obamacare komplett streichen, könnten Millionen Menschen ihren Versicherungsschutz verlieren – und das inmitten der Corona-Pandemie. Der neugewählte Präsident Joe Biden hat versprochen, Obamacare auszubauen. 

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