Staatliche Förderung für Buchläden und Verlage wird erweitert

Symbolbild: Büchersammlung
Symbolbild: Büchersammlung

Die Bundesregierung weitet ihre Förderung von Buchhandlungen und Verlagen in der Corona-Krise deutlich aus: Die bisher geltende Begrenzung auf kleinere Buchhandlungen mit einem Vorjahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro wird auf Umsätze von bis zu zehn Millionen Euro erhöht, wie Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Freitag mitteilte. Bei Verlagen werden demnach künftig auch interne Produktionskosten gefördert.

„Buchhandlungen sind Orte der Begegnung, die uns alle zum kulturellen Austausch und zur intellektuellen Auseinandersetzung einladen. Das macht sie zu wichtigen geistigen Tankstellen, gerade in dieser Zeit der Krise“, erklärte Grütters. Deshalb unterstütze der Staat jetzt auch größere Buchhandlungen dabei, auf die Folgen der Corona-Pandemie zu reagieren und sich zukunftsgerecht aufzustellen. Mit dem Geld vom Staat könnten neben der Digitalisierung der Vertriebswege, zum Beispiel durch die Anschaffung von Hard- und Software, auch Schulungen zur Optimierung des digitalen Auftritts finanziert werden.

Bei den Verlagen können laut Grütters nun Leistungen wie Lektorat oder Korrektorat auch rückwirkend bei bereits gestellten Anträgen Berücksichtigung finden. Damit werde gewährleistet, dass die Verlage die maximalen Fördersummen bei einem Buchprojekt optimal ausschöpfen können. Die Fristen für einen Antrag seien bereits vom 31. Oktober 2020 auf den 31. Januar 2021 verlängert worden, betonte Grütters.

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