Grüne fordern einheitliches Lagebild zu Gewalt gegen Frauen

Symbolbild: Gewalt - Bild: gballgiggs via Twenty20
Symbolbild: Gewalt - Bild: gballgiggs via Twenty20

Die Grünen verlangen eine bessere Erfassung Gewalt gegen Frauen in den Kriminalstatistiken. Frauenfeindlich motivierte Straftaten müssten künftig „auch als solche benannt und bundeseinheitlich erfasst werden“, heißt es in einem gemeinsamen Beschluss der Ressortchefs, aus dem die „Süddeutsche Zeitung“ (Montagsausgabe) zitiert. Die in den vergangenen vier Jahren „immer weiter gestiegene Zahl von Tötungsdelikten an Frauen durch ihre (Ex-)Partner“ besorge sie sehr, erklärten die Minister demnach. 

Frauen und Mädchen seien zudem überdurchschnittlich häufig von Sexualdelikten, häuslicher Gewalt und Nachstellung betroffen. So sei im Jahr 2019 „statistisch betrachtet an fast jedem dritten Tag eine Frau durch die Tat ihres Partners oder Ex-Partners gestorben“, erklärten die Grünen-Minister. Umgerechnet werde alle 45 Minuten „eine Frau durch ihren Partner verletzt oder angegriffen“. Auch im digitalen Raum nehme die Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu. Dabei gehe es zum Beispiel um Cybermobbing oder digitale Nachstellungen.

Um „ein einheitliches Lagebild“ über derartige Straftaten zu bekommen, fordern die Minister dem Bericht zufolge neue Regeln bei der Erfassung. „Bislang werden Straftaten, die auf Grund der Zugehörigkeit des Opfers zu einem bestimmten Geschlecht begangen werden, nicht explizit als ‚Hasskriminalität‘ kategorisiert, obwohl auch diesen Taten eine menschenfeindliche Weltanschauung zu Grunde liegt“, heißt es in dem Beschluss der Grünen-Politiker. 

Durch eine Erweiterung der Definition um das Merkmal Geschlecht könnten daher künftig frauenfeindlich motivierte Straftaten „sichtbarer gemacht und langfristige Entwicklungen in diesem Bereich registriert werden“, schrieben die Grünen-Justizminister laut „SZ“. Die Grünen wollen das Thema demnach auf die Agenda der nächsten Justizministerkonferenz Ende November setzen. Die Grünen führen die Justizressorts in den Bundesländern Berlin, Hamburg, Sachsen und Thüringen.

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