Prozess gegen Halle-Attentäter befindet sich auf der Zielgeraden

Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)
Justitia (über izzet ugutmen / shutterstock.com)

Der Prozess um den Anschlag auf die Synagoge in Halle befindet sich nach vier Monaten auf der Zielgeraden. Am Mittwoch könnte die Beweisaufnahme in der Verhandlung gegen den mutmaßlichen Attentäter Stephan B. vor dem Oberlandesgericht Naumburg (OLG) geschlossen werden, nachdem am Dienstag weitere Zeugen gehört und Anträge beraten wurden. Womöglich könnten dann am Mittwoch die Plädoyers beginnen.

Am Prozesstag am Dienstag schilderte der Anisemitismusexperte Benjamin Steinitz noch einmal die Auswirkungen des Anschlags von Halle auf die jüdischen Gemeinden in Deutschland. Der Anschlag habe das „Gefühl von Unsicherheit und Bedrohung“ verstärkt. „Die Tat ereignete sich nicht in einem gesellschaftlichen Vakuum, sie war für die jüdische Community eine weitere Tat in einer langen Kette“, sagte Steinitz in seiner Zeugenaussage. Er verwies auch darauf, dass die Tat eine „enorme Welle von Solidaritätsbekundungen“ ausgelöst habe.

In einer weiteren Zeugenaussage bestätigte der psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf, dass es keine Hinweise auf Bewusstseinsstörungen und eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten gebe. In seinem Gutachten hatte Leygraf B. für voll schuldfähig erklärt.

Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens einen Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt. Hintergrund des Antrags war das Ansinnen einiger Anwälte der Nebenklage, einen Unfall während der Flucht des mutmaßlichen Halle-Attentäters B. als versuchten Mord zu werten. B. hatte nach dem Anschlag auf die Synagoge mit seinem Fluchtwagen einen Mann aus Somalia gestreift und verletzt.

Sollte die Beweisaufnahme am Mittwoch beendet werden, könnte die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer halten. Anschließend plädieren die mehr als 20 Vertreter der Nebenklage, bevor die Verteidigung das Wort hat. Bislang sind Fortsetzungstermine bis Dezember eingeplant.

Dem Angeklagten B. werden unter anderem zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten zur Last gelegt. Er soll am 9. Oktober vergangenen Jahres während der Feierlichkeiten zum jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht haben, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten.

Als ihm dies nicht gelang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen, bevor er gefasst werden konnte.

Seine Taten filmte der mit mehreren Waffen und Sprengstoff ausgerüstete B. und stellte die Aufnahmen live ins Netz. B. räumte die Tatvorwürfe zum Prozessauftakt grundsätzlich ein. Der Prozess findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt.

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