Corona-Lockerungen: An Feiertagen sollen Treffen von bis zu zehn Menschen erlaubt sein

Symbolbild: Coronavirus
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Gelockerte Kontaktbeschränkungen an Weihnachten und ein Feuerwerks-Verbot auf größeren Plätzen für Silvester: An den Feiertagen sollen sich bis zu zehn Menschen aus mehreren Haushalten treffen können, wie es in einem am Dienstag bekannt gewordenen Entwurf für die Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch heißt. „Wir wollen ein Stück mehr ermöglichen als in der Zeit vor Weihnachten“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) im ARD-„Morgenmagazin“.

Bis zum 20. Dezember sollen die derzeit bis Ende November geltenden Einschränkungen verlängert und teilweise verschärft werden. Die Feiertage seien dann aber „für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig“, heißt es in der Beschlussvorlage. Dennoch sei es wichtig, die Gefahr von Covid-19-Infektionen auch im Umfeld dieser Begegnungen so gering wie möglich halten. „Dazu ist es sinnvoll, wo immer möglich, sich vor und nach den Feiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben.“

Die Bürger sollten entsprechende Maßnahmen für sich selbst prüfen. Dies könne durch vorgezogene Weihnachtsferien ab dem 19. Dezember unterstützt werden. Ein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk soll es der Vorlage zufolge zwar nicht geben, wohl aber einen Aufruf zum Verzicht. Auf belebten Plätzen und Straßen soll zudem Pyrotechnik untersagt werden, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Bis zum 15. Dezember wollen sich Bund und Länder der Vorlage zufolge über das dann weitere Vorgehen verständigen.

Bis zum 20. Dezember sind private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Menschen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen. Die Maskenpflicht gilt demnach künftig nicht nur für öffentliche Gebäude sowie Busse und Bahnen, sondern auch an allen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten.

Der Groß- und Einzelhandel soll wie bisher geöffnet bleiben. Die Maskenpflicht wird allerdings erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu erledigen. 

Unternehmen werden gebeten, ihre Betriebe vom 23. Dezember bis 1. Januar zu schließen – entweder durch Betriebsferien oder Home-Office-Lösungen. In Kitas und Schulen soll bei einer Inzidenz über 50 ab der siebten Klassenstufe auch im Unterricht Maskenpflicht herrschen.

Die Einigung wurde bei Beratungen der Länder am Montagabend erzielt. Müller sprach mit Blick auf diese Konferenz von einer „guten Zusammenarbeit“. Endgültig beschlossen werden sollen die Maßnahmen bei den Beratungen der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch.

Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Katja Mast zeigte sich erleichtert über die Pläne der Länder. „Das ist ein ganz wichtiger Schritt“, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP. Familien und Kinder tragen dieses Land durch die Krise. „Es muss alles dafür getan werden, dass Weihnachten so gewohnt als möglich stattfinden kann.“

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer verteidigte die Verlängerung des teil-Lockdowns. „Die Zahlen sind zu hoch, um Restaurants, Bars oder Hotels Anfang Dezember zu öffnen“, sagte sie der „Saarbrücker Zeitung“ vom Dienstag. Allerdings müsse die Bundesregierung die Entschädigungen weiter zahlen.

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