EU-Parlament billigt Teilverbot von Bleimunition für die Jagd

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Das EU-Parlament hat den Weg für ein teilweises Verbot von bleihaltiger Munition für die Jagd freigemacht. Die Abgeordneten lehnten am Dienstagabend einen Einspruch von konservativen und rechten Abgeordneten gegen entsprechende Pläne der Mitgliedstaaten ab. Der Einsatz von Bleimuntion in und über Feuchtgebieten wird demnach in zwei Jahren verboten.

Die Europäischen Chemikalien-Agentur (ECA) hatte bereits 2017 derartige Einschränkungen gefordert, weil die Verwendung von Blei ein Risiko für Wasservögel darstellt, die verbrauchten Bleischuss bei der Nahrungssuche aufnehmen. Nach Angaben der EU-Kommission verenden jedes Jahr Millionen Wasservögel an Bleivergiftungen. Über den Verzehr bestehe darüber hinaus auch ein Risiko für andere Tiere und den Menschen.

Der Chemikalien-Ausschuss der EU, der aus Vertretern der Mitgliedstaaten besteht, hatte schließlich im September für das Teilverbot plädiert. Die Bundesregierung stimmte nur zögerlich für den Vorschlag, sie forderte eine längere Übergangszeit. Das EU-Parlament hatte anschließend bis Ende November Zeit, um sein Veto gegen die Pläne einzulegen.

Das EU-Parlament habe die Chance verpasst, eine „schlechte Gesetzgebung zu verhindern“, kritisierte der CSU-Abgeordnete Markus Ferber den Beschluss gegen das Veto. Die neuen Regeln seien „nicht verhältnismäßig“ und die Definition von Feuchtgebieten zu vage.

„Die Europäische Kommission könnte die unsägliche Debatte sehr schnell beenden, wenn sie Bleimunition generell verbieten würde“, erklärte hingegen die Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus. Dann würde es auch keine Verwirrung mehr darüber geben, „ob ein Jäger sich in einem Feuchtgebiet aufhält oder nicht“.

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1 Kommentar

  1. Leider gibt es kein unbedenkliches Material mit einem vergleichbar hohen spezifischen Gewicht wie Blei.Stahlschrote sind ein unglücklicher Kompromiss.

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