Die EU-Kommission hat grünes Licht für von der Bundesregierung geplante Stilllegungsprämien für Steinkohlekraftwerke gegeben. Die Maßnahme „dürfte Deutschland eine größtmögliche Emissionsminderung zu geringsten Kosten ermöglichen und gleichzeitig eine Schließung der Kraftwerke verhindern, die für die Netzstabilität benötigt werden“, erklärte die Brüsseler Behörde am Mittwoch. Potenzielle Wettbewerbsverzerrungen durch die Zahlungen bleiben demnach „auf das erforderliche Minimum beschränkt“.
Im Rahmen des Kohleausstiegs hatte Berlin beschlossen, finanzielle Anreize für frühzeitige Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken zu schaffen. Vorgesehen ist dafür ein Ausschreibungsverfahren für Kompensationen, deren Höhe mit den Jahren absinkt. Wenn sich bis Ende 2026 zu wenige Betreiber auf die Ausschreibungen bewerben, werden Steinkohlekraftwerke ordnungsrechtlich stillgelegt.
Umweltschützer hatten die Maßnahme scharf kritisiert. „Die Betreiber von Kohlekraftwerken mit hohen Summen aus Steuergeldern zu entschädigen“ sei aus ihrer Sicht unerlaubte Beihilfe, erklärte etwa Greenpeace. Nach Auffassung der Kommission, die die Pläne der Bundesregierung genehmigen muss, stehen diese jedoch „mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang“.
Greenpeace hatte sich besonders auch darüber beschwert, dass die staatlichen Gelder den fossilen Energieproduzenten einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ökostrom-Anbietern böten. Die Kommission erklärte nun, nicht abschließend geprüft zu haben, „ob die Maßnahme den betroffenen Betreibern einen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern verschafft“. Sie gehe aber davon aus, dass „der Beitrag der Maßnahme zu den EU-Umwelt- und Klimaschutzzielen eindeutig schwerer wiegt als etwaige beihilfebedingte Verfälschungen von Wettbewerb und Handel“.
Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung. Es werde nun wie vorgesehen „die ersten Stillegungen in diesem Jahr geben“, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.
Geplante Entschädigungszahlungen für die Betreiber von Braunkohlekraftwerken betreffe der aktuelle Beschluss noch nicht, betonte die Kommission. Sie stehe in dieser Angelegenheit mit den deutschen Behörden in Kontakt und werde voraussichtlich bald ein weiteres Prüfverfahren einleiten.
„Das ist kein ungewöhnliches Verfahren“, sagte die deutsche Ministeriumssprecherin. „Es handelt sich hier ja doch um eine hohe Summe, deswegen ist es nicht ungewöhnlich, dass hier nochmal vertieft geprüft wird.“