EU-Terrorbeauftragter warnt vor Nutzung von Videospielen zur Anschlagsplanung

Symbolbild: Terror
Symbolbild: Terror

Der EU-Anti-Terrorbeauftragte hat vor einer Nutzung von Videospielen zur Vorbereitung von Anschlägen gewarnt und eine stärkere Regulierung gefordert. Online-Spiele könnten von Tätern „als Kommunikationsmittel“ und zum Austausch verschlüsselter Nachrichten genutzt werden, sagte der Belgier Gilles de Kerchove in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP. Kampfspiele könnten zudem „ein Mittel sein, um Angriffsszenarios zu testen“.

Extremisten setzten Videospiele zudem zur Radikalisierung ein. Spiele würden als „alternatives Mittel genutzt, um insbesondere rechtsextreme Ideologie zu verbreiten“, sagte de Kerchove. „In Deutschland gibt es rechtsextreme Gruppen, die Spiele entwickelt haben, in denen man auf Araber schießen kann, auf den (US-Milliardär George) Soros oder wegen ihrer Migrationspolitik auf (Bundeskanzlerin Angela) Merkel“.

Ein bisher zu wenig beleuchteter Aspekt sei auch die Geldwäsche über Videospiele, sagte de Kerchove. „Es gibt Geld, das durch Spiele erzeugt wird, und das dann in Bargeld umgetauscht werden kann.“

„Ich sagte nicht, dass der gesamte Spielebereich problematisch ist“, sagte de Kerchove, der seit 2007 EU-Anti-Terrorbeauftragter ist. „Es gibt zwei Milliarden Menschen, die online spielen und das ist sehr gut.“ Aus Sicht der Terrorbekämpfung seien die Videospiele aber ein „zu wenig regulierter Bereich“.

Die EU-Kommission legt am 9. Dezember einen Vorschlag für ein „Gesetz für digitale Dienste“ vor. Es soll Internet-Plattformen verpflichten, entschiedener gegen Hass in den Online-Netzwerken vorzugehen. 

De Kerchove forderte die Kommission auf, eine Bestimmung zu verschlüsselter Kommunikation aufzunehmen. Niemand in Brüssel wolle die Verschlüsselung schwächen, sagte er. Gerade in autokratischen Ländern sei sie wichtig, um Oppositionelle oder Journalisten zu schützen. Die Sicherheitsbehörden in der EU bräuchten aber in der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung die Möglichkeit des Zugangs.

„Ist es normal, dass man nicht identifizieren kann, wer beim Hochladen pädopornografischer Fotos hinter einer IP-Adresse steht?“, fragte de Kerchove. „Wie erklärt man, dass die Polizei eine SMS abfangen kann, aber nicht denselben Inhalt bei einer Whatsapp-Nachricht? Wo ist da die Logik?“

Die Anbieter der Online-Netzwerke sollten deshalb verpflichtet werden, auch verschlüsselte Nachrichten den Sicherheitsbehörden „in lesbarer Form“ zur Verfügung zu stellen, wenn dies auf gesetzlicher Grundlage oder richterliche Anweisung verlangt werde, sagte de Kerchove. Wichtig sei, dass die Entschlüsselung bei den Anbietern selbst erfolge. „Denn wenn die Entschlüsselungsschlüssel in Umlauf kommen, schwächt man die Verschlüsselung.“

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