Kein Pferdewiehern in der Nacht

Pferde im Stall
Pferde im Stall

Im Streit um einen Pferdestall hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte belästigter Nachbarn gestärkt. Steht rechtskräftig fest, dass der Stall ohne Genehmigung und zudem entgegen dem Gebot nachbarschaftlicher Rücksichtnahme errichtet wurde, dürfen dort keine Pferde gehalten werden, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe entschied. Belästigte Nachbarn haben danach einen Anspruch auf Unterlassung. (Az: V ZR 121/19)

Beklagt waren ein Reiterhof in Sachsen-Anhalt und dessen Geschäftsführerin. Im Außenbereich einer Gemeinde hatte der Reiterhof ohne Baugenehmigung einen Offenstall für Pferde errichtet. Die Geschäftsführerin wollte dort eine Reitschule betreiben. Eine nur zwölf Meter entfernt wohnende Nachbarin verlangte, dass in dem Stall keine Pferde mehr gehalten werden. Insbesondere nachts machten die Tiere störenden Lärm.

Eine nachträgliche Baugenehmigung hatte nach der Baubehörde auch das zuständige Verwaltungsgericht abgelehnt. Der Pferdestall sei entgegen dem Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme gebaut worden.

Anders als in der Vorinstanz das Oberlandesgericht Naumburg urteilte nun der BGH, dass die Zivilgerichte daran gebunden sind. Aus dem rechtskräftig festgestellten Verstoß gegen das Baurecht ergebe sich zivilrechtlich für die Nachbarin ein Anspruch auf Unterlassung.

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