Fast zwei Drittel aller Unternehmen in Deutschland mit 20 oder mehr Mitarbeitern haben einer repräsentativen Umfrage zufolge wegen der Corona-Beschränkungen eine Form von staatlicher Hilfe beantragt – sei es einen Soforthilfekredit oder vereinfachtes Kurzarbeitergeld. Nur jedes zweite Unternehmen (52 Prozent) ist dabei mit dem Prozess der Beantragung insgesamt zufrieden, wie der Branchenverband Bitkom am Montag mitteilte. Neun von zehn Firmen (92 Prozent) beklagen technische Probleme bei der Antragstellung wie die zeitweise Nichterreichbarkeit der Website.
Bitkom ließ 605 Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten aller Branchen befragen. Die Hälfte von denen, die Corona-Hilfen beantragt haben, konnte demnach die Antragstellung ausschließlich digital abwickeln, ein weiteres Viertel (28 Prozent) größtenteils digital. Den Prozess einfach fanden aber nur 25 Prozent dieser Firmen. Nur jedes dritte Unternehmen (35 Prozent) berichtete, die Hilfen seien schnell angekommen.
Bitkom-Präsident Achim Berg erklärte, die Corona-Pandemie habe die Defizite der vergangenen Jahre und Jahrzehnte bei der Digitalisierung deutlich vor Augen geführt. „Gerade in der Verwaltung dominieren vielerorts auch 2020 noch analoge Prozesse.“ Er forderte die Politik auf, „Ämter und Behörden wirklich digital aufstellen und zu Vorreitern der Digitalisierung machen“.
Am Wochenende hatte die FDP-Fraktion erneut die schleppende Auszahlung der November-Hilfen kritisiert. Laut Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf Anfrage der Fraktion können die regulären Überbrückungshilfen voraussichtlich erst im Januar ausgezahlt werden, weil noch an der für die Bearbeitung der Anträge nötigen Software gearbeitet wird.
Unternehmen und Soloselbsttändigen können bis zu 75 Prozent ihres Umsatzausfalls im Vergleich zum Vorjahreszeitraum als Ersatzleistung geltend machen. Die Abschlagszahlungen von bis zu 5000 Euro für Soloselbständige und bis zu 10.000 für Unternehmen fließen aber bereits: Bis Donnerstagabend wurden laut Wirtschaftsministerium rund 318 Millionen Euro „schnell und unbürokratisch“ ausbezahlt, und zwar über die Bundeskasse.
Die Überbrückungshilfen dagegen werden „durch die Länder verwaltet, umgesetzt und durch die zuständigen Landesstellen ausgezahlt“. Das Wirtschaftsministerium betonte, „je enger und konzentrierter Bund und Länder zusammenarbeiten, desto schneller geht es“.
Novemberhilfe können Firmen beantragen, die direkt von den verschärften Corona-Beschränkungen betroffen sind, die Anfang vergangenen Monats in Kraft getreten waren: Restaurants, Kneipen und Klubs, Theater, Kinos oder Schwimmbäder etwa. Sie müssen, wie mittlerweile beschlossen, bis mindestens 10. Januar geschlossen bleiben. Deshalb hat die Bundesregierung auch bereits Dezemberhilfen zusagt; der Bund will auch hier Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes 2019 als Hilfe zahlen.