Corona-Leugner: Sie fälschen Gesundheitszeugnisse, leisten Widerstand und Verstoßen gegen gerichtliche Verbote!

Bild: glomex

Trotz der Verboten der Corona-Protestkundgebungen in Dresden und in Frankfurt am Main ist es am Samstag in beiden Städten zu mehreren Ansammlungen angereister Demonstranten gekommen. In der sächsischen Landeshauptstadt war die Polizei mit insgesamt 1500 Kräften im Einsatz und löste die Gruppen und Grüppchen auf. In Frankfurt drohte die Polizei am Nachmittag mit dem Einsatz von Wasserwerfern, um „verschieden große Ansammlungen“ aufzulösen. 

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hatte ebenso wie der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die zuvor von Verwaltungsgerichten erlassenen Verbote bestätigt. Für Dresden hatte die sogenannte Querdenken-Bewegung eine Demonstration mit 4000 Teilnehmern angemeldet. In Frankfurt waren rund 40.000 Teilnehmer erwartet worden.

Das OVG Bautzen wies in der Nacht zum Samstag die Beschwerde des Veranstalters gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Dieses war der Argumentation der Stadt Dresden gefolgt, dass eine solche Großdemonstration in der Corona-Pandemie nicht möglich sei. Die Gefahrenprognose der Stadt sei „nicht zu beanstanden“, entschied das OVG Bautzen.

Die Prognose, dass Auflagen nicht eingehalten würden und der Polizei nicht Folge geleistet werde, sei angesichts der Erfahrungen mit der „Querdenken“-Kundgebung in Leipzig von Anfang November „nicht zu beanstanden“, so das OVG Bautzen.

In Leipzig hatte es am 7. November bei einer Kundgebung der „Querdenken“-Bewegung mit rund 20.000 Teilnehmern zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Auflagen gegeben. Es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, nachdem die Polizei die Demonstration vorzeitig aufgelöst hatte. Diese Demonstration war vom OVG Bautzen kurzfristig erlaubt worden.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main hatte sein am Freitag erlassenes Demonstrationsverbot damit begründet, dass „aufgrund bundesweiter Vorerfahrungen“ mit erheblichen Verstößen gegen die Maskenpflicht und das Abstandsgebot zu rechnen sei. Der hessische Verwaltungsgerichtshof wies am Samstag die dagegen eingegangene Beschwerde des Veranstalters zurück.

In Frankfurt waren am Samstag sowohl sogenannte Querdenker als auch Gegendemonstranten unterwegs. Zur Trennung der Gruppen setzte die Polizei teilweise Pfefferspray ein. 

In Dresden stoppte die Polizei nach eigenen Angaben zwei Reisebusse, da die Insassen offenbar auf dem Weg zur verbotenen „Querdenker“-Demonstration waren. Die Busse wurden zurück auf die Autobahn geleitet. 

Im Hauptbahnhof stoppe die Polizei eine Gruppe mutmaßlicher „Querdenker“. Weil sie sich aggressiv verhielten, wurden 26 Männer in Gewahrsam genommen. Die Beamten gingen auch gegen eine weitere Gruppe vor, die auf dem Weg ins Stadtzentrum war. „Die 46 Personen des rechten Spektrums zeigten sich aggressiv und wurden in Gewahrsam genommen“, teilte die Polizei mit. 

Insgesamt seien fast 300 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten ausgestellt worden, zumeist wegen Verstößen gegen die Corona-Auflagen. Zudem seien 25 Straftaten festgestellt worden, unter anderem wegen Beleidigung, Widerstandes und Fälschung von Gesundheitszeugnissen.

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