Öffentlicher Konsum von Alkohol ab Mittwoch verboten

Glühwein in der Öffentlichkeit trinken
Glühwein in der Öffentlichkeit trinken

Wegen der Corona-Pandemie dürfen ab Mittwoch keine alkoholischen Getränke mehr in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Das Verbot soll zunächst bis zum 10. Januar gelten, wie es im Beschluss zum Lockdown heißt, den die Spitzen von Bund und Ländern am Sonntag in einer Schaltkonferenz fassten. Verstöße sollen mit einem Bußgeld belegt werden.

Die Lieferung und Abholung von Speisen durch Gastronomiebetriebe soll demnach weiter möglich bleiben. Auch der Betrieb von Kantinen soll weiter erlaubt sein.

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