Zentralrat der Juden dankt Gericht für Urteil in Prozess gegen Halle-Attentäter

Praesident Dr. Josef Schuster, Praesidium Zentralrat der Juden in Deutschland - Bild: Thomas Lohnes/Zentralrat der Juden
Praesident Dr. Josef Schuster, Praesidium Zentralrat der Juden in Deutschland - Bild: Thomas Lohnes/Zentralrat der Juden

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat das Urteil im Prozess um den rechtsextremen Anschlag auf die Synagoge in Halle an der Saale ausdrücklich begrüßt. Dabei dankte Zentralratspräsident Josef Schuster am Montag dem Oberlandesgericht Naumburg für eine faire und gleichzeitig umsichtige Verhandlungsführung. „Heute ist ein wichtiger Tag für Deutschland, denn das Urteil macht deutlich, dass mörderischer Hass auf Juden auf keinerlei Toleranz trifft“, erklärte er.

Schuster verwies darauf, dass der Attentäter Stephan B. bis zum Schluss keine Reue gezeigt, sondern an seinem antisemitischen und rassistischen Weltbild festgehalten habe. Dagegen hätten die Nebenkläger und Zeugen mit beeindruckenden Auftritten dem Hass des Täters Menschlichkeit entgegengesetzt. „Sie und all jene, die Solidarität mit den Angegriffenen gezeigt haben, stehen für dieses Land, nicht der isolierte Attentäter.“

Auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) begrüßte das Urteil. Dieses zeige „in großer Klarheit, dass wir in einem wehrhaften Rechtsstaat leben“. In ihm hätten alle Formen von Antisemitismus, Rassismus und Hass keinen Platz, würden konsequent verfolgt und zögen deutliche Strafen nach sich.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, das Urteil gebe „Trost, darf uns aber nicht ruhen lassen“. In der Zukunft müsse es nun darum gehen, weiter die Hintergründe und den Kontext zu erforschen, um besser zu verstehen, wie künftig solche Taten verhindert werden könnten. „Denn der Täter mag allein gehandelt haben, aber er bewegte sich in einem Resonanzraum, wo er insbesondere in der digitalen Welt Inspiration und Bestätigung fand und sich offenbar immer weiter radikalisieren konnte.“

Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte B. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung und stellte zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest. B. hatte am 9. Oktober 2019 am jüdischen Feiertag Jom Kippur versucht, bewaffnet in die Synagoge in Halle einzudringen und die dort versammelten Menschen zu töten. Als dies misslang, erschoss der 28-Jährige auf offener Straße eine zufällig vorbeilaufende Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss.

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