Genehmigung von Sonntagsarbeit bei Amazon war rechtswidrig

Amazon - Bild: dvoevnore via Twenty20
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Sonntagsarbeit zur Abwendung eines „unverhältnismäßigen Schadens“ darf nur in einer vorübergehenden Sondersituation bewilligt werden, die der Arbeitgeber nicht selbst zu verantworten hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch in einem Rechtsstreit zwischen dem Online-Versandhändler Amazon und der Gewerkschaft Verdi entschieden. Eine Amazon-Tochter hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Antrag auf die Beschäftigung von 800 Arbeitnehmern an zwei Adventssonntagen gestellt. (Az. 8 C 3.20)

Die Firma gab an, dass dies zur Schadensverhütung notwendig sei. Sonst drohe ein Überhang von 500.000 unbearbeiteten Bestellungen bis Weihnachten. Die Bezirksregierung erlaubte die Sonntagsarbeit, das Düsseldorfer Verwaltungsgericht stellte aber auf die von Verdi erhobene Klage hin fest, dass dies rechtswidrig sei. Auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Münster hatte die Amazon-Tochter keinen Erfolg. 

Sowohl das Unternehmen als auch das Land Nordrhein-Westfalen legten Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Dieses wies beide Revisionen nun zurück. Wenn besondere Verhältnisse es zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens erforderten, könnten die Behörden zwar Sonntagsarbeit an bis zu fünf Tagen erlauben. Dies sei hier aber nicht der Fall, teilte das Gericht mit. 

Besondere Verhältnisse seien nämlich vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache hätten. In dem Fall sei aber nicht schon der saisonbedingt höhere Auftragseingang die Ursache für Lieferengpässe gewesen. Sie seien vielmehr maßgeblich verstärkt worden dadurch, dass Amazon kurz vor dem Weihnachtsgeschäft die kostenlose Lieferung am Tag der Bestellung eingeführt habe. 

Deshalb, so das Gericht, sei gar nicht erst zu entscheiden gewesen, „ob schon ein saisonbedingt erhöhter Auftragseingang eine Sondersituation darstellt“, die die Bewilligung von Sonntagsarbeit rechtfertigen könne.

Verdi reagierte erfreut auf das Urteil. Die Fachbereichsleiterin für den Handel in Nordrhein-Westfalen, Silke Zimmer, teilte am Mittwoch mit: „Die Beschäftigten bei Amazon arbeiten sehr hart bei untertariflicher Bezahlung und haben den freien Sonntag verdient.“ Das Bundesverwaltungsgericht habe bestätigt, dass die Lieferversprechen des Onlinehändlers nicht ausreichten, um den Anspruch der Beschäftigten auf einen freien Sonntag auszuhebeln.

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