CDU-Chef Laschet sieht Urteil in Lübcke-Prozess als Mahnung

Armin Laschet - Bild: Land NRW
Armin Laschet - Bild: Land NRW

Der CDU-Vorsitzende Armin Laschet hat das Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke begrüßt. Das Urteil mache Mut und sei „für uns alle Mahnung zugleich: Wir lassen uns unser Land von Rechtsterroristen und geistigen Brandstiftern nicht kaputt machen“, erklärte Laschet am Donnerstag in Berlin. 

„Die Ermordung von Walter Lübcke war nicht nur eine abscheuliche, menschenverachtende Straftat an einer Einzelperson, sondern ein Anschlag auf uns alle.“ Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) habe, bei allem Schmerz über die Tat, etwas Tröstliches. „Unser Rechtsstaat begegnet den Feinden der Demokratie mit Konsequenz, um uns zu schützen“, erklärte Laschet.

Es seien aber nicht nur die Urteile von Gerichten, die den Rechtsstaat ausmachten. „Wir alle sind verantwortlich, täglich Hass und Hetze im Alltag entschieden entgegenzutreten – dafür, dass das Gift des Hasses nicht in unsere Mitte vordringt“, forderte der CDU-Chef. Denn „dem bösen Wort folgt die verbrecherische Tat“ – das sei eine der schrecklichen Lehren aus dem Mord an Walter Lübcke. 

Er hoffe, dass das Urteil der Familie Lübcke ein wenig Frieden und Ruhe bringe, fügte Laschet hinzu. „Wir werden Walter Lübcke nicht vergessen.“

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb im Kurzbotschaftendienst Twitter, die Tat habe „einmal mehr gezeigt, wohin Hass und Hetze führen“. „Wir haben rechten Terror in unserem Land“, erklärte Scholz, der auch Kanzlerkandidat der SPD ist. Es sei richtig, den Kampf gegen Rechtsextremismus zu stärken.

Das OLG Frankfurt am Main verurteilte den Hauptangeklagten Stephan E. am Donnerstag zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 47-Jährigen fest. Das Gericht behält sich außerdem die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Haftverbüßung vor. 

Den Mitangeklagten Markus H. verurteilten die Richter zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Vom Anklagevorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord sprachen die Richter den 44-Jährigen aber frei.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 tot auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. E. soll ihn aus rechtsextremen Motiven erschossen haben. Das Verbrechen löste großes Entsetzen und große Anteilnahme aus.

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