Tarifvertrag in der Altenpflege unter Dach und Fach

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Die Einkommen in der Altenpflege gelten als viel zu gering – jetzt sieht ein Tarifvertrag ein Gehaltsplus von 25 Prozent vor: Die Gewerkschaft Verdi einigte sich nach Angaben vom Montag mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) auf letzte Details eines Vertrages, der nach ihrem Willen für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Dagegen wehren sich allerdings andere Arbeitgeberverbände. 

Grundzüge des Tarifvertrags waren bereits im September vergangenen Jahres festgezurrt worden. Danach waren aber weitere Arbeiten nötig, um die vom Arbeitnehmerentsendegesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen zu erfüllen. Laut Verdi soll der Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium zum 1. August für allgemeinverbindlich für die ganze Branche erklärt werden.

Vorgesehen ist, dass die Mindeststundenentgelte für alle Beschäftigten in der Altenpflege in vier Schritten steigen – um 25 Prozent bis 2023. Ein Plus ist erstmals zum 1. August 2021 und letztmalig zum 1. Juni 2023 vorgesehen. Am Ende der Lohnerhöhungen würden Pflegehelferinnen und Pflegehelfer demnach mindestens 14,40 Euro pro Stunde bekommen. Haben sie eine mindestens einjährige Ausbildung absolviert, sollen es 15,25 Euro sein. Die Mindeststundenentgelte für examinierte Pflegefachkräfte steigen demnach auf 18,75 Euro.

Laut Verdi werden im Juni 2023 bei einer 39-Stunden-Woche mindestens folgende Monatsgehälter gezahlt: 2440 Euro für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer sowie 2585 Euro für solche mit mindestens einjähriger Ausbildung und 3180 Euro für Pflegefachkräfte. Der Tarifvertrag regele Mindestbedingungen, bessere Regelungen seien auch weiterhin möglich.

BVAP-Vorstandssprecher Gero Kettler nannte die Tarifeinigung ein „positives Signal für die gesamte Branche“. Sie zeige, „dass die Arbeitgeber Verantwortung für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege übernehmen“. Nun sei die Politik am Zug, die „Refinanzierung“ sicherzustellen. 

Der konkurrierende Arbeitgeberverband Pflege erklärte, der BVAP binde mit diesem Tarifvertrag weniger als drei Prozent der 28.000 Altenpflegeunternehmen in Deutschland. Und Verdi sei „in der Altenpflege so gut wie nicht existent“. Deshalb werde der Verband beantragen, die Tarifunfähigkeit der Gewerkschaft in der Altenpflege festzustellen. 

Auch der Arbeitgeberverband bpa vertrat die Auffassung, dass die Allgemeinverbindlichkeit nicht rechtens wäre. „Miniminderheiten können in unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem und unserer demokratischen Grundordnung nicht über die Tarifautonomie von Mehrheiten bestimmen“, erklärte Verbandspräsident Rainer Brüderle. „Zudem ist ein Einheitstarifvertrag von Stralsund bis Freiburg jenseits der betrieblichen Wirklichkeit.“ 

Die Diakonie Deutschland unterstützt das Ziel, die Arbeitsbedingungen in der Pflege flächendeckend zu verbessern. Mögliche Wege dorthin seien die Allgemeinverbindlichkeitserklärung oder die Pflegemindestlohnkommission. Die arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie werde prüfen, ob der von BVAP und Verdi erarbeitete Tarifvertrag zustimmungsfähig ist.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte, der Tarifvertrag sei „noch nicht in trockenen Tüchern“. Auch Minister Jens Spahn (CDU) sei „sehr an guter Bezahlung für Pflegekräfte gelegen“. Nach Vorstellung des Ministeriums sollten „Leistungserbringer in der Pflege, Heime, nur bezahlt werden, wenn sie ihre Angestellten auch nach einem Tarif (…) oder tarifähnlichen Abschlüssen bezahlen“, so der Sprecher. Alles weitere sei noch Gegenstand von Beratungen. 

Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums sagte, das Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeit könne erst beginnen, wenn die Tarifparteien das beantragt haben. Auch kirchliche Institutionen müssten noch angehört werden. Dies alles bleibe abzuwarten.

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