Eine Familie aus Bayern ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, die Schließungen von Schulen und Kitas rückgängig zu machen. Die Karlsruher Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, weil der Rechtsweg noch nicht erschöpft war, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Familie hatte zuvor schon vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) keinen Erfolg. (Az. 1 BvR 242/21)
Der VGH begründete seine Entscheidung am 29. Januar mit dem Infektionsgeschehen. Der Gesetzgeber und das Robert-Koch-Institut (RKI) seien der Auffassung, dass Schulen maßgeblich dazu beitrügen, hieß es. Das Gericht sah keinen Anlass, an dieser Einschätzung zu zweifeln, „zumal andere – neuere – Studien aus Großbritannien und Österreich eine vergleichsweise hohe Prävalenz bei Schülern nahelegen“.
Vor dem Bundesverfassungsgericht beklagte die Familie, dass diese Annahme eine Verletzung ihres rechtlichen Gehörs sei. Sie hätten sich auf mehrere RKI-Aussagen berufen, aus denen sich das Gegenteil ergebe. Der VGH habe diese aber übergangen.
Tatsächlich spreche einiges dafür, dass der VGH auf die Rolle von Schulen nicht vollständig eingegangen sei, entschied das Bundesverfassungsgericht nun. Die Familie hätte aber dagegen zunächst eine Anhörungsrüge an den VGH einlegen müssen. Die Ausschöpfung des Rechtswegs sei Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde.