EU-Kommission schließt Vorgehen gegen Ungarn wegen Klubradio nicht aus

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Die EU-Kommission schließt ein Vorgehen gegen den Entzug der Sendelizenz für den unabhängigen ungarischen Sender Klubradio nicht aus. Die Behörde prüfe, ob EU-Regeln bei der Entscheidung eingehalten worden seien und werde „nicht zögern zu handeln, wenn möglich und notwendig“, sagte ein Kommissionssprecher am Mittwoch. Er betonte, die Entscheidung verstärke die Sorge Brüssels mit Blick auf die Medienfreiheit in Ungarn. 

Klubradio ist der wichtigste unabhängige Radiosender in Ungarn. Ein Budapester Gericht hatte am Dienstag einen Einspruch von Klubradio gegen den Entzug der Sendelizenz abgelehnt. Der Sender müsste demnach am Sonntagabend sein Programm einstellen.

Die ungarische Medienaufsicht NMHH hatte eine Verlängerung der Sendelizenz für Klubradio im September mit der Begründung abgelehnt, dass der Sender „wiederholt“ gegen Regeln verstoßen habe. So habe Klubradio zwei Mal binnen eines Jahres offizielle Dokumente mit Verspätung eingereicht. 

Ungarns nationalkonservativer Regierungschef Viktor Orban sieht sich seit Jahren dem Vorwurf ausgesetzt, gegen regierungskritische Medien vorzugehen. Seit seinem Amtsantritt rutschte das Land in der Rangliste von Reporter ohne Grenzen zur Pressefreiheit von Platz 23 auf Platz 89.

Der Kommissionssprecher verwies darauf, dass die EU-Behörde in ihren Berichten zur Rechtsstaatlichkeit in Ungarn immer wieder ihre „Sorge zu Medienfreiheit und Pluralismus“ geäußert habe. Die Kommission sei nun in Kontakt mit den ungarischen Behörden, „um sicherzustellen, dass Klubradio weiter legal arbeiten kann“.

Mit Blick auf ein mögliches Vorgehen gegen Budapest verwies der Sprecher auf die Telekommunikationsgesetzgebung der EU. Demnach müssen Entscheidungen zu Erteilung, Verlängerung oder Entzug von Sendelizenzen „die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung vollständig respektieren“. Zudem wolle Brüssel erreichen, dass Klubradio weiter senden könne, bis es eine endgültige Entscheidung gebe.

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