Friseure dürfen ab 1. März unter Auflagen wieder öffnen

Friseur
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Der Corona-Lockdown wird bis zum 7. März verlängert. Darauf einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder in ihren Beratungen am Mittwoch. Friseure sollen unter Auflagen ab dem 1. März wieder öffnen dürfen, über die Öffnung von Schulen und Kitas sollen die Länder in eigener Regie entscheiden.

Merkel sagte, die derzeit geltenden Maßnahmen zeigten Wirkung. Die Sieben-Tage-Inzidenz liege aktuell bei 68 – dies sei eine „deutliche Differenz“ zum Wert von 111 bei der vorherigen Bund-Länder-Runde am 25. Januar. „Wir können sehr zufrieden ein“, urteilte die Kanzlerin. Der Dank dafür gebühre den Bürgerinnen und Bürgern.

Zugleich allerdings bezeichnete Merkel mit Verweis auf die Gefahr durch Corona-Mutanten die Zeit bis Mitte März als „existenziell“ für die weitere Entwicklung der Pandemie in Deutschland. Laut wissenschaftlichen Modellen werde sich in dieser Phase entscheiden, ob mutierte Coronaviren die Oberhand gewinnen. Es bestehe die Gefahr einer dritten Welle, die durch die politischen Maßnahmen bekämpft werden müsse.

Die „nächsten Öffnungsschritte“ sollten deshalb erst erfolgen, wenn es eine „stabile“ Inzidenz von höchsten 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gebe, sagte Merkel. Hier gehe es um die Öffnung des Einzelhandels sowie von Museen und Galerien. Auch „andere körpernahe Dienstleistungen“ seien dann an der Reihe.

Das konkrete weitere Vorgehen werde am 3. März besprochen, kündigte Merkel an. Sie mahnte grundsätzlich zur Vorsicht bei den Lockerungen: Es solle alles getan werden, „eine Wellenbewegung rauf und runter, auf und zu“ zu vermeiden.

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