NÜRNBERG/ERLANGEN. Vergangenen Mittwoch wurde während einer Sitzung des Senats der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) eine neue Wahlordnung verabschiedet. Die Wahl des studentischen Konvents wird 2021 somit sehr wahrscheinlich erstmals in der Geschichte der FAU digital stattfinden.
Durch die automatische Versendung von Briefwahlunterlagen konnte die FAU ihre Wahlbeteiligung um fast sechs Prozent steigern. Viele bayerischen Universitäten haben es anders gemacht, sie haben Briefwahlunterlagen meist nur nach Beantragung an ihre Studierenden verschickt. Das hatte bei vielen Hochschulen eine gesunkene Wahlbeteiligung zur Folge.
Andere Bundesländer haben bereits gezeigt, dass digitale Hochschulwahlen durch den geringeren Aufwand für Studenten eine höhere Wahlbeteiligung mit sich bringt. Die Rechtssicherheit und die Gewährleistung der Wahlrechtsgrundsätze werden inzwischen durch diverse Dienstleister sichergestellt. Die FAU hat im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten eine Möglichkeit gefunden, Wahlen trotz Pandemie zu veranstalten.
Die FAU äußert sich so zur bisherigen Wahlbeteiligung: „Erfreulicherweise ist die Wahlbeteiligung bei der Hochschulwahl dieses Jahr durchschnittlich um etwa 50% gestiegen. Mit fast 27,5% lag sie bei der Wahl zum Fakultätsrat in der Medizinischen Fakultät am höchsten, der stärkste Zuwachs von 6,61% Wahlbeteiligung 2019 auf 20,64% Wahlbeteiligung konnte bei der Wahl des Berufungsrates Fachbereich Theologie verzeichnet werden. An der Wahl des Studentischen Konvents beteiligten sich 16,51% (2019: 10,98%) der Wahlberechtigten.“
Die stellvertretende Vorsitzende des RCDS Erlangen e.V., Kirsten Otte, ergänzt: „Es ist bedauerlich, dass die Mehrheit des studentischen Konvents […] digitale Hochschulwahlen an der FAU für das Jahr 2021 ablehnte. Man hätte hier zeigen können, dass einem ernsthaft an einer Steigerung der viel zu geringen Wahlbeteiligung und somit an einer Stärkung der demokratischen Legitimation der studentischen Vertreter gelegen ist.“
Lieber Richard, den uns vorliegenden Unterlagen hatte der Studentische Konvent ausreichend Zeit und lehnte trotz Beratungen im Januar und Februar eine entsprechende Änderung ab. Jedoch ist diese Änderung ein praktischer Zugewinn für alle Seiten und die Ausübung der studentischen Demokratie.
Die Darstellung von Kirsten Otte vom RCDS ist leider sehr verkürzt. Der Studentische Konvent lehnte digitale Hochschulwahlen ab, da der Entwurf der Wahlsatzung der Studierendenvertretung seht kurzfristig zugegangen ist und man sich daher nicht in der Lage sah, sich ausreichend mit der Thematik befassen und gegebenenfalls Bedenken zu einzelnen Punkten vorbringen zu können.