Zwei Berliner Polizisten vom Vorwurf der Nötigung im Amt freigesprochen

Justitia - Bild: axel.bueckert via Twenty20
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Nach einem Einsatz in einer Privatangelegenheit hat das Amtsgericht Berlin-Tiergarten zwei Polizisten vom Vorwurf der Nötigung im Amt freigesprochen. „Sie haben sich komplett danebenbenommen, aber das erfüllt aus meiner Sicht keinen Straftatbestand“, sagte Richterin Christine Mathiak am Dienstag in ihrer Urteilsbegründung. Dem 50-jährigen Polizeihauptkommissar Andre M. und einer 30-jährigen Kollegin war vorgeworfen worden, eine Frau, die M.s Privatauto eingeparkt hatte, genötigt zu haben.

Laut Anklageschrift soll M. eine polizeiliche Datenabfrage veranlasst haben, nachdem er auf dem Weg zur Arbeit festgestellt hatte, dass sein Privatwagen zugeparkt war. Anschließend soll er sich gemeinsam mit seiner Kollegin in einem Polizeiauto zur Anschrift der Fahrzeughalterin begeben haben.

Der 50-Jährige soll die Frau zum Mitzukommen aufgefordert sowie dazu gedrängt haben, auszuparken und ein angeblich von ihr beschädigtes Nummernschild an seinem Auto wieder festzuschrauben. Außerdem soll er sie gezwungen haben, sich bei ihm zu entschuldigen.

Mehrfach soll der Polizeihauptkommissar bei seinen Forderungen zudem die Hand zu seiner Dienstwaffe geführt haben. Dass es sich bei dem zugeparkten Auto um sein Privatfahrzeug handelte, soll er seinen Kollegen vor Beginn des Einsatzes nicht gesagt haben.

Die Nebenklage sprach im Prozess von einem „unglaublichen Verhalten“, bei dem es sich im Grunde um „Selbstjustiz“ gehandelt habe. In ihrem Plädoyer forderte sie deshalb eine Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Polizeihauptkommissar und einen Freispruch für die 30-jährige Polizistin.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung sahen hingegen keine hinreichenden Beweise für ein Fehlverhalten und forderten Freisprüche für beide Angeklagten. „Die Geschädigte fühlte sich bedroht, aber was die Angeklagten wirklich gemacht haben, weiß ich nicht“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

Auch die Richterin schloss sich in ihrem Urteil dieser Ansicht an. Die betroffene Fahrzeughalterin habe sich offensichtlich bedroht gefühlt und sich nicht anders zu helfen gewusst, als den „absurden“ Anweisungen der Polizisten Folge zu leisten, sagte die Richterin. „Dieser ganze Einsatz war unfassbar.“

Trotzdem sei der Straftatbestand der Nötigung nicht erfüllt, sagte Mathiak in der Urteilsbegründung. Eine Androhung von Gewalt müsse „durch Tatsachen passieren“, sagte die Richterin. „Dafür reicht es nicht, sich komplett daneben zu benehmen.“

Über die Entscheidung sei er „natürlich ein bisschen fassungslos“, sagte Nebenklageanwalt Ulrich von Klinggräf nach der Urteilsverkündung. Ob seine Mandantin in Berufung gehen wolle, sei noch nicht klar.

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