Ein Abgeordneter der US-Demokraten hat Ex-Präsident Donald Trump wegen der Kapitol-Erstürmung auf Grundlage eines als Ku Klux Klan Act bekannten Gesetzes verklagt. Der afroamerikanische Abgeordnete Bennie Thompson reichte am Dienstag Klage gegen Trump, dessen Anwalt Rudy Giuliani und die rechtsextremen Gruppierungen Proud Boys und Oath Keepers ein.
Thompson beschuldigt sie einer Verschwörung zur Anstiftung zur Erstürmung des Kapitols am 6. Januar. Ziel sei es gewesen, an diesem Tag die endgültige Bestätigung des Siegs des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl vom 3. November zu verhindern.
Der Vorsitzende des Heimatschutz-Ausschusses des Repräsentantenhauses beruft sich in seiner Klage auf das sogenannte Ku-Klux-Klan-Gesetz aus dem Jahr 1871. Das Gesetz war verabschiedet worden, damit Präsidenten gegen rassistische Gruppierungen wie den Ku Klux Klan vorgehen können, die nach dem US-Bürgerkrieg gegen eine Gleichberechtigung von Schwarzen kämpften. Ein Artikel des Gesetzes verbietet Verschwörungen, mit denen Amtsinhaber an der Wahrnehmung ihrer Dienstpflichten gehindert werden sollen.
Thompson argumentiert, mit der Kapitol-Erstürmung hätten er und die anderen Parlamentarier daran gehindert werden sollen, den Ausgang der Präsidentschaftswahl zu zertifizieren. Der Abgeordnete verlangt einen nicht näher bezifferten Schadenersatz, der auch als Strafmaßnahme gegen Trump, Giuliani, die Proud Boys und die Oath Keepers gedacht ist.
Wegen der Attacke auf den Kongress mit fünf Toten war bereits ein Amtsenthebungsverfahren gegen Trump eingeleitet worden. Im Impeachment-Prozess gegen den Ex-Präsidenten im Senat wurde am Samstag aber die für einen Schuldspruch notwendige Zweidrittelmehrheit verfehlt.
Der Anführer der Republikaner im Senat, Mitch McConnell, stimmte zwar wie die große Mehrheit seiner Parteifreunde für einen Freispruch. Er machte Trump im Anschluss trotzdem erneut für die Attacke verantwortlich – und verwies explizit auf die Möglichkeit straf- und zivilrechtlicher Verfahren gegen den früheren Präsidenten.