Nach der Tötung eines 13-Jährigen im baden-württembergischen Sinsheim ist der ein Jahr ältere mutmaßliche Täter unter Mordverdacht in Untersuchungshaft genommen worden. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag in Sinsheim mitteilten, soll der 14-Jährige sein Opfer bei einem Treffen an einem Waldrand mit mehreren Messerstichen getötet haben. Demnach könnte es sich nach ersten Ermittlungen um ein Verbrechen aus Eifersucht handeln.
Der 14-Jährige war am Mittwochnachmittag am mutmaßlichen Tatort nach einem Notruf von Polizisten gefasst worden. Am Donnerstag erließ ein Richter Haftbefehl gegen ihn, wie Behördenvertreter vor Journalisten berichteten. Demnach gingen die Ermittler davon aus, dass der Jugendliche sein Opfer unter einem Vorwand an den Tatort lockte und mit einem Küchenmesser erstach. Die Tat sei wohl geplant gewesen. Sie werteten diese als heimtückischen Mord.
Polizei und Staatsanwaltschaft gingen außerdem von Eifersucht als mutmaßliches Motiv aus. Es gebe „Anhaltspunkte“ dafür, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen vor Journalisten. Er nannte aber keine weiteren Einzelheiten. Die Hintergründe seien noch offen. Ermittlungen im Umfeld der Beteiligten liefen noch.
Laut Polizei befand sich außer dem Verdächtigen und seinem Opfer auch noch ein „nicht strafmündiges Kind“ am Tatort. Nähere Angaben zu diesem dürften die Ermittler aus rechtlichen Gründen nicht machen, sagte der Leiter der Heidelberger Kriminalpolizei, Siegfried Kollmer, in Sinsheim. Dessen Rolle bei dem Geschehen sei noch unklar. Es werde davon ausgegangen, dass sich Täter und Opfer über das am Tatort angetroffene Kind kannten.
Der Verdächtige war den Behörden nach eigenen Angaben bekannt, weil er im vergangenen November einen Mitschüler an seiner Schule im benachbarten Östringen mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt hatte. Strafrechtliche Maßnahmen schieden aus, weil er zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre alt und damit noch strafunmündig war. Jugendamt und Familiengericht seien aber informiert worden.
Konkrete Anhaltspunkte für eine etwaige psychische Erkrankung des Verdächtigen, die dessen Schuldfähigkeit beeinträchtigen könnte, hatten die Ermittler zunächst nicht. Dies werde aber wie üblich noch genauer von einem erfahrenen Gutachter abgeklärt, hieß es. Der Verdächtige schwieg demnach in ersten Vernehmungen zur Tat.