Der tödliche Stoß vor eine U-Bahn in Berlin muss neu verhandelt werden. Das Urteil des Berliner Landgerichts halte revisionsrechtlicher Prüfung nicht stand, entschied der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Donnerstag. Er hob das Urteil auf und gab damit den Revisionen von Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin statt. (Az. 5 StR 509/20)
Ein damals 27-Jähriger soll einen anderen Mann im Oktober 2019 nach einem Streit um Drogen im U-Bahnhof Kottbusser Tor mit Schwung in den Rücken gestoßen haben, so dass dieser ins Gleisbett fiel. Das Opfer wurde von einer einfahrenden U-Bahn erfasst und erlag seinen Verletzungen.
Das Landgericht verurteilte den mutmaßlichen Täter, der zur Tatzeit unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol stand, im Mai 2020 wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren und drei Monaten Haft. Außerdem sollte er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden.
Das Gericht erkannte damals keinen Tötungsvorsatz und konnte auch nicht feststellen, dass der Angeklagte das Einfahren der Bahn wahrgenommen hatte. Gegen das Urteil legten sowohl Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin als auch der Angeklagte Revision beim BGH ein.
Dieser teilte nun mit, dass sich das Landgericht nicht genügend damit auseinandergesetzt habe, welche Vorstellung der Angeklagte über eine mögliche Rettung seines Opfers gehabt habe. Der Fall müsse neu verhandelt werden. Die Revision des Angeklagten wurde verworfen.