Untersuchungsausschuss zum Breitscheidplatz beschäftigt sich mit neuen Gutachten

Rotes Rathaus, Berlin
Rotes Rathaus, Berlin

Der Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz beschäftigt sich in einer Sitzung am 25. März mit neuen Erkenntnissen zur Spurenlage. Den Abgeordneten liegen dabei drei neue Kurzgutachten vor, wie es am Donnerstag in Ausschusskreisen hieß. Der Ausschuss hatte sie den Angaben zufolge in Auftrag gegeben, weil Zweifel bestanden, ob nach dem Anschlag im Dezember 2016 zu allen Spuren ausreichend ermittelt worden sei. Zuerst hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg über die Sitzung berichtet.

Die Gutachten, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegen, beschäftigen sich mit den von den Sicherheitsbehörden am Tatort und in dem als Tatwaffe verwendeten Lkw gesicherten Spuren. Auch die Spuren am Leichnam des Attentäters und die nach seinem Tod in Italien sichergestellten Gegenstände, darunter eine Waffe, sind Gegenstand der Gutachten.

Die Gutachten, die unter anderem von Sachverständigen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein und der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht erstellt wurden, bewerten die Spurenlage mit Blick auf den bisher rekonstruierten Tatablauf. 

Die Spuren seien mit den ermittelten Geschehensabläufen „grundsätzlich in Einklang zu bringen“, heißt es in einem der Gutachten. Gleichwohl könne keine Aussage über die Wahrscheinlichkeit alternativer Hypothesen getroffen werden. 

So seien im Fahrerhaus des Lkw zwar DNA-Spuren sichergestellt worden, die nicht zur DNA des Attentäters passten. Diese DNA-Spuren könnten jedoch bereits vor der Tat in das Fahrzeug gelangt sein, hieß es aus Ausschusskreisen. Außerdem konnten die Sachverständigen nicht bestätigen, dass es sich bei der beim Attentäter sichergestellten Waffe um dieselbe Waffe handelte, mit der auch der ursprüngliche polnische Fahrer des Lkw erschossen worden war.

Wie die AFP aus Ausschusskreisen erfuhr, sollen die Sachverständigen bei der kommenden Sitzung des Untersuchungsausschusses angehört werden. Demnach seien die Zweifel an der Ermittlungsarbeit der Sicherheitsbehörden auch mit den neuen Gutachten nicht ausgeräumt.

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