Antrag auf Neustarthilfe für mehr Soloselbstständige möglich als bislang

Corona-Hilfsgelder
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Die Bundesregierung erweitert den Kreis der Antragsberechtigten bei der Neustarthilfe. Nicht mehr nur von der Corona-Krise betroffene Soloselbständige, die als natürliche Personen selbständig sind, können den Zuschuss beantragen, sondern auch Soloselbständige, die ihr Geschäft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als alleinige Gesellschafterinnen oder alleinige Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft betreiben. Das teilte am Dienstag das Bundeswirtschaftsministerium mit. 

Die Antragsteller können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 7500 Euro bekommen. Sie können laut Ministerium zudem jetzt wählen, ob sie ihren Antrag selbst als Direktantrag stellen oder einen prüfenden Dritten einschalten wollen. Bislang konnten Anträge nur als Direktantrag gestellt werden. „Sofern ein prüfender Dritter einbezogen wird, werden dessen Kosten bei einem erfolgreichen Antrag anteilig bezuschusst und zusätzlich zur Neustarthilfe ausgezahlt“, erklärte eine Ministeriumssprecherin.

Die Neustarthilfe war Mitte Februar gestartet und „wird sehr gut angenommen“, wie die Ministeriumssprecherin weiter erklärte. Mit Stand 15. März seien rund 96.000 Anträge in einem Gesamtvolumen von knapp 572 Millionen gestellt worden. Ausgezahlt wurden demnach bislang über 540 Millionen Euro.

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