Opferrechte stärken, Verfahrensabläufe beschleunigen und vereinfachen. Das neue Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens von 2019 verfolgt genau diese Ziele. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion wird am Donnerstag, 30. Januar um 18 Uhr im Wassersaal der Orangerie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erörtert, ob all dies wirklich der Modernisierung des Strafverfahrens dient oder die Reform vielmehr die Rechte der Beschuldigten beschneidet.
Prof. Dr. Hans Kudlich, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der FAU führt in das Thema ein.
Auf dem Podium sitzen die Fachanwältin für Strafrecht, Dr. Margarete Gräfin von Galen, die Vorsitzende Richterin des Schwurgerichts am Landgericht Nürnberg-Fürth, Barbara Richter-Zeininger, der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Herbert Landau und der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof Dr. Henning-Radtke.
Der Eintritt zur Podiumsdiskussion ist frei.