Rechnungshof rügt Mehrkosten für Autobahn-Gesellschaft des Bundes

Symbolbild: Autobahn
Symbolbild: Autobahn

Der Bundesrechnungshof übt laut einem Zeitungsbericht deutliche Kritik an Mehrkosten rund um die neue Autobahn-Gesellschaft des Bundes. Die Bundesgesellschaft zahle ihren Beschäftigten überdurchschnittlich hohe Gehälter, zitiert die Süddeutsche Zeitung“ (Freitagsausgabe) aus einem Bericht des Rechnungshofs. Der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Autobahn GmbH weiche „deutlich“ vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ab.

Nach Aussagen des Bundesverkehrsministeriums zahle der Bund „für das Personal der Autobahn GmbH im laufenden Jahr zehn Prozent mehr als für seine übrigen Beschäftigten“, heißt es laut „SZ“ in dem Bericht. Warnungen der Prüfer seien überhört worden.

Auch an teuren Berater-Aufträgen übt der Rechnungshof dem Bericht zufolge Kritik. So habe das Verkehrsministerium bis 2021 insgesamt 24 Millionen Euro für externe Berater ausgeben wollen. Beauftragt hätten Ministerium und GmbH aber letztlich Leistungen im Umfang von mehr als 99 Millionen Euro. „Damit überschritten sie das vergebene Auftragsvolumen um rund 315 Prozent“, bemängelte die Bonner Behörde laut „SZ“. 

Der der Linken-Haushaltspolitiker Victor Perli kritisierte in der „SZ“: „Diese Reform wurde offensichtlich im Blindflug begonnen und findet jetzt keinen Boden mehr.“ Es sei „ein Irrweg“, die „klassische öffentliche Verwaltung durch immer mehr riesige privatrechtliche Gesellschaften zu ersetzen“.

Schon mehrfach hatte sich der Bundesrechnungshof kritisch mit der neuen Herrin über 13.000 Kilometer Autobahn beschäftigt. Viele der Kritikpunkte finden sich laut „SZ“ auch im jüngsten Bericht wieder. So habe der Bund sich in zu wenig Zeit zu viel vorgenommen. „Eine vollständige Entflechtung der Aufgaben ist ihm nicht gelungen“, zitiert die „Süddeutsche“ aus dem Report. 

Das wiederum mache eine Vielzahl von Kooperationsvereinbarungen mit den Ländern erforderlich, etwa für die Nutzung von Datenbanken und IT oder für Betriebsdienste auf Autobahn-Abschnitten. Nur stehe dies leider „grundsätzlich im Widerspruch zur Absicht des Gesetzgebers, die Verwaltungen zu trennen und gerade keine Mischverwaltung zwischen Bund und Ländern zu schaffen“.

Noch deutlicher werden Doppelzuständigkeiten laut „SZ“ angesichts eines anderen deutschen Straßenriesen, der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, kurz Deges. Die Firma, die mehrheitlich den Ländern gehört, übernimmt Planungs-Großprojekte für zwölf Landesregierungen und sollte mit der Autobahn GmbH verschmolzen werden. Diese Verschmelzung unterblieb, auch nach Warnungen des Rechnungshofs. So besteht die Mischverwaltung zwischen Bund und Ländern fort – was aber nach der Neufassung des entsprechenden Artikels 90 dem Grundgesetz widerspreche.

Das Verkehrsministerium hatte zu den Vorwürfen Stellung beziehen können. Die Kooperationsvereinbarungen hält das Ministerium demnach für angemessen, zur Zukunft der Deges liefen noch Gespräche mit den Ländern. Auch sei noch offen, ob und wie es einen weiteren Versuch geben werde, die Deges mit der Autobahn-Gesellschaft zu verschmelzen.

Im Übrigen müsse eine Entflechtung von Strukturen erfolgen, die in über 70 Jahren herangewachsen seien, wurde das Ministerium von Andreas Scheuer (CSU) in dem Zeitungsbericht zitiert. Diesen Aufwand habe der Rechnungshof nicht hinreichend gewürdigt.

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