Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss trotz einer Verdopplung der Anfragen im Jahr 2020 seit 2019 ohne zusätzliche Mitarbeiter auskommen. Wegen der hohen Anzahl von Anfragen wird derzeit keine telefonische Beratung mehr angeboten, wie aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine kleine Anfrage der stellvertretenden FDP-Fraktionschefin Katja Suding hervorgeht. „Vorübergehend“ sei demnach nur noch eine schriftliche Beratung möglich. Zuerst hatte am Dienstag die Funke Mediengruppe über die Anfrage berichtet.
Laut Auskunft des Bundesfamilienministeriums ist die Anzahl der Anfragen zwischen Januar und Anfang Dezember 2020 auf rund 6000 angestiegen, 2019 wandten sich lediglich 3200 Menschen an die Beratungsstelle. Trotz der steigenden Anfragen bekam die Antidiskriminierungsstelle aber keine zusätzlichen Mitarbeiter zugeteilt. So waren 2019 im Schnitt 9,5 Mitarbeiter in der Beratung tätig, 2020 sank der Durchschnitt leicht auf 9,1. Laut Bundesfamilienministerium wurde das Budget der Antidiskriminierungsstelle für das Jahr 2021 um drei Planstellen aufgestockt.
„Dass mitten in der Krise eine Beratungsstelle des Bundes wegen Überlastung telefonisch nicht mehr erreichbar ist, ist unverzeihlich“, sagte Suding den Funke-Zeitungen vom Dienstag. Es sei „ignorant“, dass bis heute nichts geschehen sei, um den Stab der Beratungsstelle aufzustocken.
„Hilfesuchende müssen in ihrer Not wieder jemanden in der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erreichen, die Zahl der Beraterinnen und Berater muss daher sofort erhöht werden“, sagte Suding. Die FDP-Politikerin fordert außerdem halbjährliche statt jährliche Berichte, „damit schnell auf die Dynamik gesellschaftlicher Probleme reagiert werden kann“.