Juristen im Kanzleramt äußern rechtliche Bedenken wegen bundesweiter Notbremse

Symbolbild: Bundeskanzleramt bei Dämmerung
Symbolbild: Bundeskanzleramt bei Dämmerung

Experten im Bundeskanzleramt haben laut einem Medienbericht rechtliche Bedenken angesichts der Notbremse des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Mehrere Referate des Kanzleramts stellten laut einem Bericht der „Bild“ (Donnerstagsausgabe) die Verhältnismäßigkeit der geplanten nächtlichen Ausgangssperre in Frage. 

In einem Vermerk von Anfang März erklärte demnach eine Rechtsexpertin des Gesundheitsreferats, die „grundsätzliche Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre“ sei mit Blick auf die „Verhältnismäßigkeit“ und die „derzeit nicht belegte Wirksamkeit“ problematisch und vor Gericht als rechtswidrig eingestuft worden. 

Zudem wird in dem Vermerk laut „Bild“ kritisiert, dass der Gesetzentwurf einen „rein inzidenzbasierten Maßstab“ vorsieht, um die bundesweite Notbremse auszulösen. Neben den Inzidenzen müssten andere Faktoren wie der R-Faktor und die Zahl der Intensivpatienten aufgenommen werden. 

Als „besonders problematisch“ wird in dem Vermerk „Bild“ zufolge auch die „automatischen Schließungen von Kitas und Schulen“ eingestuft, da sie das „Recht auf Bildung“ nicht angemessen berücksichtigten. Dem Bericht zufolge wurde der Vermerk von sieben weiteren Referaten im Kanzleramt abgezeichnet. 

Das Bundeskabinett hatte am Dienstag den Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz gebilligt, das erstmals eine bundeseinheitliche Notbremse vorsieht. Diese soll ab einem Inzidenzwert von 100 greifen und umfasst unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre und die Schließung der meisten Geschäfte. 

Die Länder sehen bei dem Gesetzentwurf noch Nachbesserungsbedarf. So hatte unter anderem die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) Zweifel an der Verhältnismäßigkeit geäußert. Der Gesetzentwurf soll am Freitag erstmals im Bundestag beraten werden, und dort ebenso wie im Bundesrat kommende Woche beschlossen werden. 

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