Verbraucherschützer raten zu Pflicht-Krankenversicherung der Rentner

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Wer im Erwerbsleben freiwillig gesetzlich krankenversichert war, kann dennoch im Rentenalter in die Pflichtversicherung der Rentner (KVdR) kommen – und zahlt dann auf bestimmte Einkünfte keine Beiträge. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät, beim Rentenantrag nicht vorschnell ein Kreuz bei „freiwillig versichert“ zu machen oder nachträglich zu wechseln. KVdR-Versicherte sparten „Monat für Monat Geld“.

Wer zu 90 Prozent der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse oder familienversichert war, darf in die KVdR, wie die Verbraucherzentrale erläuterte. Das gelte auch für diejenigen, die im Berufsleben freiwillig gesetzlich krankenversichert waren. Rentnerinnen und Rentner mit einem KVdR-Status müssen demnach keinen von der Rentenhöhe unabhängigen Mindestbeitrag und keine Krankenkassenbeiträge auf Einnahmen durch Vermögen, Vermietung und Verpachtung zahlen. Auch ein nachträglicher Wechsel in die KVdR ist den Angaben zufolge möglich.

Jochen Sunken von der Verbraucherzentrale empfahl insbesondere ehemaligen Beamten, Angestellten mit hohen Jahreseinkommen und Selbstständigen, die freiwillig versichert und im Ruhestand sind, bei der Krankenkasse einen Antrag auf Überprüfung ihres Versicherungsstatus zu stellen. „Die Krankenkasse wird niemanden darauf hinweisen, weil ihr dadurch Einnahmen entgehen.“

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