Arbeitgeber müssen Beschäftigten ab sofort Corona-Tests ermöglichen

Schnelltest
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Beschäftigte in deutschen Unternehmen haben ab sofort das Recht auf regelmäßige kostenlose Corona-Tests im Betrieb. Am Dienstag trat eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Kraft, die für alle, die nicht im Homeoffice arbeiten, einmal wöchentlich ein Testangebot vorsieht. Beschäftigte mit häufigem Kundenkontakt oder in körpernahen Dienstleistungen haben das Recht auf zwei Tests pro Woche. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die verschärfte Testpflicht, Kritik kam vom Handwerk.

Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zweimal wöchentlich ein Testangebot erhalten. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das Testen kostenlos, denn die Kosten trägt der Arbeitgeber, und es ist freiwillig. Die Art der Tests ist dabei egal – es können Schnell- oder Selbsttests sein.

Heil hatte die Verordnung am Dienstag vergangener Woche vom Kabinett absegnen lassen, sie trat nun fünf Tage nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende Juni. Kontrollieren sollen die neue Testpflicht die zuständigen Arbeitsschutzbehörden der Länder – etwa auf Beschwerde von Arbeitnehmern hin.

Nach Angaben der SPD soll die Arbeitsschutzverordnung zudem noch verschärft werden – dann stünden allen Beschäftigten zwei Tests pro Woche zu. „Wir weiten das jetzt aus“, sagte Fraktionsvize Katja Mast dazu. Demnach soll nach dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes die Verordnung noch einmal entsprechend verschärft werden.

Zuvor hatte die Politik auf ein freiwilliges Testangebot der Firmen gesetzt, war jedoch mit dem Ergebnis nicht zufrieden. Heil sagte dazu in der vergangenen Woche, laut einer Umfrage bekämen bereits rund 60 Prozent der Beschäftigten ein Testangebot. Das sei gut, angesichts der dritten Corona-Infektionswelle reiche das aber noch nicht.

Zuspruch kam von DGB-Chef Reiner Hoffmann. Er sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Dienstag, nachdem die privaten Kontakte bereits seit Monaten stark reguliert und kontrolliert worden seien, müsse nun auch die Wirtschaft „stärker in die Verantwortung genommen werden“. Es sei daher gut und richtig, dass die Koalitionsfraktionen insbesondere bei der Testpflicht noch einmal nachgeschärft hätten, sagte Hoffmann.

Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer sagte hingegen den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), es sei „im ureigensten Interesse jedes einzelnen Betriebes“, Erkrankte schnell zu identifizieren, um Ansteckungen von Kollegen oder Kunden zu verhindern. „Die Schnelltests dafür bezahlen wir gerne, dafür brauchen wir kein Gesetz“, sagte Wollseifer.

Ein solches Gesetz dennoch zu erlassen, obwohl die Tests erst seit wenigen Wochen zugelassen seien, halte er persönlich für „politisch motivierten Aktionismus, um von den Impfdefiziten abzulenken“, sagte der Handwerkspräsident weiter. „In Wahrheit hilft das niemandem.

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