FDP-Partei- und Fraktionschef Christian Lindner hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. „Wir sehen die Regeln zur Ausgangssperre verfassungsrechtlich unverändert als hoch problematisch an“, sagte er am Mittwoch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Regelung zur Ausgangssperre sei „nicht notwendig zur Bekämpfung der Pandemie, aber dennoch ein Grundrechtseingriff“, sagte Lindner. „Außerdem fehlt im Gesetz die Unterscheidung zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften.“
Der FDP-Chef fügte hinzu, dass seine Fraktion auch politische Bedenken gegen das Gesetz habe. Dazu zählten die aus Sicht der Liberalen „falschen Schulschließungen ab einer Corona-Inzidenz von 165 und die alleinige Abstützung der Maßnahmen auf den Wert der Neuinfektionen“. Diese Einwände seien jedoch rein politischer Natur und nicht justiziabel.
Der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle, sagte den RND-Zeitungen, eine große Zahl von FDP-Abgeordneten werde jeweils für sich „in den nächsten Wochen Verfassungsbeschwerde“ einlegen. Die Fraktion insgesamt dürfe dies nicht, weil für eine Normenkontrollklage ein Viertel der Abgeordneten erforderlich sei. Das Quorum verfehle die FDP.
Die FDP-Bundestagsfraktion erklärte auf Twitter: „Unsere Abgeordneten werden gegen die pauschalen Ausgangsperren in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einreichen.“
Der Bundestag hatte am Mittwoch eine bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht Regeln zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen.