Ethikrat-Vorsitzende plädiert für Lockerungen für Geimpfte

Die Maskenpflicht erschwert die zwischenmenschliche Kommunikation. - Fedosenko Daryna / Shutterstock.com
Die Maskenpflicht erschwert die zwischenmenschliche Kommunikation. - Fedosenko Daryna / Shutterstock.com

Vor dem Impfgipfel von Bund und Ländern am Montag hat die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, für die Vorbereitung von Lockerungen der Corona-Maßnahmen plädiert. Die Diskussion sei wichtig, sagte Buyx dem Berliner „Tagesspiegel“. Besonders relevant sei, inwieweit Geimpfte das Virus nicht mehr an andere Menschen übertragen können. „Das scheint ja recht gut auszusehen“, sagte Buyx.

Die Restrisiken seien dabei wohl „nicht höher als bei frisch Getesteten, eher niedriger“, fügte Buyx hinzu. Für Menschen mit aktuell negativem Testergebnis sind Erleichterungen beim Einkauf oder beim Besuch von Veranstaltungen im Rahmen von Lockerungen und Modellprojekten bereits möglich.

Wenn die dritte Welle „hoffentlich bald“ vorbei sei, „wäre eine zukünftige Gleichstellung von Getesteten, Geimpften und gegebenenfalls auch Genesenen etwa beim Zugang zu Restaurants oder Geschäften aus ethischer Sicht unproblematisch“, sagte Buyx.

Je sicherer sei, dass Geimpfte das Virus nicht weitertragen, desto eher „müssten auch die starken Freiheitseinschränkungen für Geimpfte aufgehoben werden, etwa Quarantänepflichten“. Weniger eingreifende Maßnahmen wie Abstandhalten und Masketragen müssten aber im Sinne der Allgemeinheit auch ihnen weiter zugemutet werden. Schwierig werde die Frage der Kontaktbeschränkungen, weil Unterschiede zwischen geimpften und nicht geimpften Menschen „nicht oder nur sehr schwierig umgesetzt und kontrolliert werden könnten“, sagte Buyx der Zeitung.

In der Bund-Länder-Runde am Montag soll unter anderem über die Impfpriorisierung beraten werden. Auch die Rechte der Geimpften sollen Thema sein. Im Vorfeld mehrten sich Stimmen, die sich für Erleichterungen für Geimpfte und Genesene aussprachen. Ein Eckpunktepapier der Bundesregierung sieht vor, dass es für vollständig Geimpfte ebenso wie für Genesene Ausnahmen bei Schutzmaßnahmen geben soll. Dabei gehe es nicht um das Einräumen von Sonderrechten, sondern „um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“.

Am Samstag waren die Regelungen für eine bundesweite Corona-Notbremse im Rahmen des neue Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Darin enthalten sind unter Vorgaben für Kontaktbeschränkungen und nächtliche Ausgangssperren. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits Klagen gegen das Gesetz anhängig.

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