Die Bundesregierung will am Dienstag das Gesetz zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern auf den Weg bringen. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) liegt dem Kabinett zur Beratung vor.
Wer hat Anspruch auf die Ganztagsbetreuung?
Grundschulkinder sollen von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf Betreuung haben. Vorgesehen ist ein Betreuungsanspruch von acht Stunden pro Tag. Der reguläre Schulunterricht ist dabei aber bereits mit eingerechnet.
Wann kommt der Rechtsanspruch?
Von dem Anspruch profitieren sollen erstmals die Kinder, die im Schuljahr 2025/26 eingeschult werden. In den Folgejahren soll der Rechtsanspruch für jeweils eine weitere Klassenstufe folgen, bis alle vier Jahrgänge vollständig erfasst sind.
Gilt der Anspruch auch in den Ferien?
Ja, prinzipiell schon. Die Länder können in diesen Zeiten aber Schließzeiten von bis zu vier Wochen regeln.
An wen muss ich mich mit meinem Anspruch wenden?
Geltend gemacht werden kann der Rechtsanspruch gegenüber dem örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Auch der reguläre Schulunterricht trägt zur Erfüllung des Angebots bei.
Wer kommt für die Kosten auf?
Der Bund will 3,5 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stellen. Auch an den laufenden Kosten will sich der Bund beteiligen – mit zunächst 384 Millionen Euro jährlich, diese Summe soll dann aber schrittweise ansteigen.
Die Gesamt-Finanzierung ist zwischen Bund und Ländern aber noch strittig. Deshalb ist das Vorhaben auch noch nicht unter Dach und Fach. Neben dem Bundestag muss nämlich auch der Bundesrat das Vorhaben mittragen. Über diesen könnten die Länder ihr Veto einlegen.