Renovierungen in Sanitärraum von Homeoffice grundsätzlich steuerlich absetzbar
Wer eine Einliegerwohnung als Homeoffice an seinen Arbeitgeber vermietet, kann grundsätzlich die ihm für Renovierungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer steuermindernd geltend machen. Das gilt auch für Renovierungen in Sanitärräumen – jedoch nicht für […]