Crowdworker können Arbeitnehmer sein
Sogenannte Crowdworker können Arbeitnehmer sein. Das ist der Fall, wenn ein finanzielles Anreizsystem und engmaschige Vorgaben kaum Spielraum für eine eigenständige Gestaltung der Arbeit lassen, wie am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az: […]