Gericht: Küssen gegen den Willen einer Kollegin rechtfertigt fristlose Kündigung
Das Küssen einer Kollegin gegen deren erklärten Willen rechtfertigt nach Überzeugung des Landesarbeitsgerichts Köln eine fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer verletze dadurch seine Pflicht, auf die „berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen“, erklärte das Gericht […]