V-Mannführer muss nicht in Amri-Untersuchungsausschuss aussagen
Das Bundesinnenministerium darf sich weigern, einen V-Mannführer des Verfassungsschutzes als Zeugen im sogenannten Amri-Untersuchungsausschuss des Bundestags zu benennen. Das parlamentarische Aufklärungsinteresse müsse hier ausnahmsweise hinter dem Staatswohl zurückstehen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem […]