Zahlungen an Heiratsschwindler sind nicht sozialwidrig
Wer auf einen Heiratsschwindler hereinfällt, handelt nicht sozialwidrig. Geht so das letzte Geld verloren, steht dies einem anschließenden Hartz-IV—Anspruch nicht entgegen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil entschied. […]