Hochladen von Dateisegmenten in Peer-to-Peer-Netzwerk ist „öffentliche Zugänglichmachung“
Das Hochladen von Videoteilen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk gilt als öffentliche Zugänglichmachung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die systematische Speicherung der IP-Adressen von Nutzern eines solchen Netzwerks erlaubt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am […]