![EuGH/Justizia](https://nuernberger-blatt.de/wp-content/uploads/2021/02/nuernberger-blatt.de-2021-02-25T120333.560-326x245.jpg)
Hochladen von Dateisegmenten in Peer-to-Peer-Netzwerk ist „öffentliche Zugänglichmachung“
Das Hochladen von Videoteilen in einem sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk gilt als öffentliche Zugänglichmachung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die systematische Speicherung der IP-Adressen von Nutzern eines solchen Netzwerks erlaubt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am […]