Kartoffelwurf auf Rücken eines Kindes nicht als Körperverletzung bewertet
Eine Nachbarin, die ein Kind mit Kartoffeln bewirft und es am Rücken trifft, begeht keine Körperverletzung. Auch das Ziehen am Arm rechtfertige nicht ohne Weiteres den Erlass einer sogenannten Gewaltschutzanordnung, entschied das Amtsgericht Frankfurt am […]