Urteil: Penisverkrümmung ist keine lebensbedrohliche Erkrankung
Eine Penisverkrümmung ist einem Urteil des niedersächsischen Landessozialgerichts zufolge keine lebensbedrohliche oder vergleichbar schwere Erkrankung. Damit entschieden die Richter in Celle nach eigenen Angaben vom Montag einen Streit zwischen einem 59-Jährigen und seiner gesetzlichen Krankenversicherung. […]